Hausmüll vorschriftsmäßig entsorgen
Stadt Bad Honnef
Der städtische Bau- und Betriebshof stellt mit wachsender Sorge fest, dass öffentliche Straßenpapierkörbe zunehmend zweckentfremdet werden. Immer häufiger landen darin oder daneben private Haushaltsabfälle – teils in vollen Plastiktüten oder Kartons. Diese unsachgemäße Nutzung ist nicht nur rücksichtslos gegenüber dem Stadteinigungspersonal, sondern auch rechtswidrig.
Die Papierkörbe im öffentlichen Raum dienen ausschließlich der Entsorgung von Kleinabfällen wie Taschentüchern, Kaugummis, leeren Getränkebechern oder Verpackungen. Sie sind ein Angebot, um das Stadtbild sauber und gepflegt zu halten. Werden sie hingegen mit Hausmüll überfüllt, hat das direkte Auswirkungen auf die Reinigungsleistung im gesamten Stadtgebiet: Eine Stadtreinigungskraft leert täglich etwa 120 bis 140 Papierkörbe. Überfüllte Behälter oder beigestellter Hausmüll verlängern die Arbeitszeiten erheblich und führen dazu, dass andere zu reinigende Bereiche im Stadtgebiet nicht mehr angefahren werden können. Zudem stellt der zusätzliche Müll eine erhebliche körperliche Belastung für die Beschäftigten dar – insbesondere dann, wenn scharfkantiger oder schwerer Abfall die Müllsäcke beschädigt und dadurch das Verletzungsrisiko steigt.
Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nach § 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gilt alles, dessen sich jemand entledigt oder entledigen will, als Abfall. Die Entsorgung hat entsprechend den gesetzlichen und kommunalen Vorgaben zu erfolgen. Die kommunale Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreises regelt dies in § 2 Abs. 3 unmissverständlich: „Abfälle sind getrennt zu halten und den für den jeweiligen Abfall gemäß dieser Satzung zugelassenen Abfallbehältern und Sammelsystemen am Anfallsort zuzuführen.“ (Quelle: Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreises, § 2 Abs. 3, www.rhein-sieg-kreis.de) Daraus folgt klar: Hausmüll darf nicht über öffentliche Papierkörbe entsorgt werden. Auch das Abladen von Müll an Altkleider- und Altglascontainern ist verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Der Bauhof appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bitte nutzen Sie öffentliche Papierkörbe ausschließlich wie vorgesehen – für Kleinmüll unterwegs. Private Haushaltsabfälle gehören in die Mülltonnen auf dem eigenen Grundstück. Haben Sie dennoch einmal wilden Müll entdeckt? Dann melden Sie diesen gerne über die Meldoo-App.“