Verleihung der Dankmedaille für Bürgerengagement und Traditionspflege

Bürgermeister Otto Neuhoff wird auch im Jahr 2024 wieder die Dankmedaille für Bürgerengagement und Traditionspflege verleihen. Sie ist bestimmt für ehrenamtlich Tätige, die sich besonders verdient gemacht haben. Vorschlagsberechtigt sind die in Bad Honnef ansässigen Vereine und Institutionen. Darüber hinaus können alle Bürgerinnen und Bürger ihre begründeten Vorschläge einreichen. Die Dankmedaille wird für unentgeltliche geleistete Tätigkeiten ausgehändigt, um das für die Gesellschaft so wichtige ehrenamtliche Engagement öffentlich anzuerkennen und dafür Dank zu sagen. Die Tätigkeit sollte in Bad Honnef über einen längeren Zeitraum ausgeführt worden sein. 

Wie in den Jahren zuvor wird ein Gremium über die Verleihung entscheiden. Um den Wert der Ehrung zu wahren, wird die Vergabe der Dankmedaillen auf um die zehn pro Jahr begrenzt. Die Überreichung erfolgt voraussichtlich im Rahmen des Tages für das Ehrenamt im Dezember. 

Vorschläge mit Begründung können bis Ende August 2024 ohne besondere formelle Anforderungen übermittelt werden an Stadt Bad Honnef, Cornelia Jungheim, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Telefon 02224/184-121, E-Mail cornelia.jungheim@bad-honnef.de . 

Sperrung der Erzstraße zwischen Hubertustraße und Ginsterbergweg wegen Bauarbeiten für die Dauer von 2 Wochen

Ab Montag, den 29.07.2024 wird  für die Dauer von 2 Wochen die Erzstraße zwischen Hubertusstr. und Ginsterbergweg (zwischen Haus Nr.  22-28 u. 25-33) gesperrt. Grund sind Arbeiten an den Versorgungsleitungen durch die Bad Honnef AG.  Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die Hubertusstraße und  den Ginsterbergweg.

 

Vollsperrung der Erzstraße

Ab Montag, den 29. Juli 2024 bis Montag, den 12. August 2024 wird die Erzstraße 22-28 und 25-33 gesperrt. Dies betrifft den Bereich zwischen Hubertusstraße und Ginsterbergweg. Die Umleitung erfolgt über die Hubertusstraße in den Ginsterbergweg.

Aegidius-Kirmes in Bad Honnef-Aegidienberg vom 31. August bis 02. September 2024

Bad Honnef. In der Zeit von Samstag, dem 31. August, bis Montag, den 02. September 2024 findet die diesjährige Aegidius-Kirmes auf dem Aegidiusplatz in Bad Honnef-Aegidienberg statt. Aus vorgenanntem Anlass sowie dem Auf- und Abbau von Fahrgeschäften und Ständen, wird der Aegidiusplatz in der Zeit von Mittwoch, den 28. August bis Dienstag, den 03. September 2024 gesperrt.
Nach Abstimmung mit der Rhein-Sieg-Abfallwirtschafts-GmbH (RSAG) werden die im Abfuhrbezirk 4 (Aegidiusplatz/Am Kirchberg) vorgesehenen Abfuhren trotzdem durchgeführt. Allerdings müssen die Müllbehälter jeweils außerhalb der Absperrung bereitgestellt werden. Entsprechende Informationen werden an die betroffenen Anlieger verteilt. Die übrigen Straßen bzw. Straßenabschnitte des Abfuhrbezirks 4 sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Aufgrund der Sperrung wird in der Zeit vom 28. August bis 03. September 2024 für die Haltestelle auf dem Aegidiusplatz wieder eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Dies betrifft die Buslinien 560, 561 und 596.

Der Aegidienberger Wochenmarkt fällt am 29. August aufgrund der Aegidius-Kirmes aus.

Weitere Auskünfte zur diesjährigen Aegidius-Kirmes erteilt der Fachdienst Ordnung – Gewerbeangelegenheiten, Markus Bildstein, unter der Rufnummer 02224/184-154 oder per E-Mail unter markus.bildstein@bad-honnef.de.

 

Sommerferien der Stadtbücherei

Die Stadtbücherei im Rathaus, Rathausplatz 1, macht Ferien in der 3. und 4. Ferienwoche, vom 22.07.  bis 04.08.2024.

Ausgeliehene Medien der Stadtbücherei können während der Schließungszeit auch in der Stadtinformation des

Rathauses abgegeben werden. Erster normaler Ausleihtag ist anschließend der Dienstag, 06.08.2024.

Gerne können Sie auch hier Ihre Medien selber verlängern:     Medienkatalog

Oder entdecken Sie das digitale Lesen der Rhein-Sieg-Onleihe.

Das Team der Stadtbücherei wünscht allen erholsame Ferien und tolle Schmökerstunden!

 

Kampagnenstart: Neue Mitarbeiter für Bad Honnef gewinnen und halten 

 

Mit derzeit rund 300 Mitarbeitenden ist die Stadtverwaltung Bad Honnef eine der größten Arbeitgeberinnen vor Ort. Gemeinsam gestalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Miteinander und die Zukunft der Stadt. Wie vielfältig die Einsatzgebiete und Perspektiven einer Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung sind, macht die Stadt Bad Honnef mit einer neuen Kampagne sichtbar: die neue Arbeitgeberkampagne basiert auf einer eigens eingerichteten Internetseite, der sogenannten Landingpage unter https://meinjob.meinbadhonnef.de/.  Mit der Kampagne sollen nicht nur neue Köpfe für die Arbeit in der Stadtverwaltung begeistert werden, sondern auch Beschäftigte an die Vorzüge ihrer Arbeitgeberin erinnert werden, erklärt Otto Neuhoff, Bürgermeister der Stadt Bad Honnef: „Wir spüren in der Stadtverwaltung sowohl die Folgen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft als auch den Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt, während gleichzeitig die Dynamik unserer Zeit mit mehreren Krisen in Folge und mit wachsender Anzahl an Aufgaben und Transformationen uns vor Herausforderungen stellt. Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern und für qualifizierte Teamplayer suchen.“ Besonders gefragt sind Mitarbeitende mit speziellen Verwaltungskenntnissen als auch Spezialisten in technischen Berufen. 

 

In ihrer Kampagne präsentiert die Stadt neben allen aktuellen Stellenanzeigen auch die Mehrwerte als Arbeitgeberin. Dazu zählen neben tariflicher Sicherheit unter anderem Jobticket, Bikeleasing, Kooperation mit Benefit-Portalen, Gesundheitsmanagement oder auch der Semmelexpress, ein fahrender Kiosk, der regelmäßig vorbeikommt. 

„Auch die Stadtverwaltung spürt den Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und motivierte Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Daher machen wir unsere Stärken als stabiler, sicherer und zuverlässiger Arbeitgeber mit spannenden Aufgaben und guten Perspektiven im Rahmen der Kampagne sichtbar. Nach der Landingpage und neuen Motiven sind weitere Maßnahmen in Planung“, erläutert Gabriele Herfurt, Leiterin des Fachdienstes Personal, Organisation und IT der Stadt Bad Honnef.  

Wer künftig im Hit-Markt an der Berck-Sur-Mer Straße einkaufen geht, entdeckt die Kampagne auch in einem Video auf den großen Bildschirmen wieder. 

Zur Kampagne gehören zudem Werbeanzeigen im Social Media-Bereich, genauso wie entsprechende Werbeaufsteller, auch Bauzaunbanner, an den Einfahrten zur Stadt. Für die Werbeanzeigen unterstützen verschiedene Beschäftigte als Referenz aus verschiedenen Bereichen. Diese finden Interessierte insbesondere im Internet unter der Rubrik https://meinjob.meinbadhonnef.de/einer-von-uns/. 

 

Als Basis für die neue Arbeitgeberkampagne diente eine Befragung der Beschäftigten im Juni und Juli 2023. Hier nannten sie ihre Ideen und Gedanken, was die Stadt damals bereits zu einer attraktiven Arbeitgeberin macht und was es künftig noch braucht, um attraktiv zu bleiben oder noch zu werden. 

 

Ausgearbeitet wurde die Kampagne von der Nelson Artz Group GmbH & Co. KG aus Königswinter mit Unterstützung von Corinna Biecker (Konzeption und Text) und Eva Eisenzopf (Artdirektion und Design).

Neue Baumschutzsatzung ab sofort in Kraft

Die Stadt Bad Honnef hat ihre Baumschutzsatzung überarbeitet. Sie regelt, wie Bäume im Stadtgebiet zu schützen, zu pflegen und im Falle einer Fällung beispielsweise aufgrund von Baumaßnahmen auch zu kompensieren sind. Zudem werden die Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und die Sicherung der Naherholung beachtet. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels hat der Baumschutz als ausgleichender, regulierender und nachhaltiger Faktor an Bedeutung gewonnen: die Bäume binden Kohlendioxid und Feinstaub, spenden Schatten und sie spenden zum Teil auch Feuchtigkeit über Verdunstung an den Blättern gegen Hitze. Die neue Satzung ist am Sonntag in Kraft getreten. Aufgrund von geänderten gesetzlichen Vorgaben wurden einige Paragrafen angepasst und neue Passagen eingefügt. 

Nicht unter diese Satzung fallen fortan Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn Sie Erwerbszwecken dienen.  “Mit der Änderung der Baumschutzsatzung haben wir in einigen wiederkehrenden Fragestellungen Klarheit geschaffen. Gleichzeitig haben wir Regelungen für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. So können gefällte Laubbäume im heimischen Garten unter bestimmten Voraussetzungen nun auch durch Obstbäume mit entsprechenden Mehrwerten ersetzt werden”, erklärt Carolin Böhm, Leiterin des Fachdienstes Umwelt und Stadtgrün der Stadt Bad Honnef 

Unter die geschützten Bäume fallen künftig auch Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter. Grundsätzlich wird der Stammumfang in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden gemessen. Von der Satzung ausgenommen sind Fichten (Picea abies und ihre Arten) und bereits vollständig abgestorbene Bäume. 

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass geschützte Bäume zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren sind. Die Stadt berät die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken über die zu treffenden Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an geschützten Bäumen. Ausdrücklich verboten wird die Errichtung von baulichen Elementen auf Wurzeln, z.B. Mauern. 

In der Praxis wird es nun immer öfter in die Einzelfallprüfung gehen, da die Baumschutzsatzung bei Baumfällungen Ersatzpflanzungen fordert, sagt Carolin Böhm: “In erster Linie wird hinterfragt, ob ein Baum wirklich gefällt werden muss und wie er idealerweise ersetzt werden kann.” Die Ersatzpflanzung ist auf dem Grundstück vorzunehmen, auf dem der der zur Beseitigung freigegebenen Baum steht. Ausnahmen wird es geben, wenn das Grundstück groß genug ist oder der verbleibende Baumbestand ausreicht. Hierzu ergeht ein gesonderter Bescheid der Stadt. 
Zur Ersatzpflanzung gibt es eine neue Regelung mit geringerer Pflanzqualität, da bessere Anwachserfolge bekannt sind. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gilt erst dann als erfüllt, wenn ein Baum angewachsen und demnach durchgetrieben ist. Ersatzbäume sind dauerhaft zu unterhalten und unterliegen sofort dem Schutz der Satzung.
Die Auflagen zur Ersatzpflanzung gehen im Falle der Rechtsnachfolge auf den neuen Eigentümer über. 

Baumfällungen im Rahmen einer Baugenehmigung sind frühestens 6 Monate vor Baubeginn zulässig und vorab schriftlich beim Fachdienst Umwelt und Stadtgrün anzuzeigen. Ist ein Grenzbaum, d.h. ein auf einer Grundstücksgrenze stehender Baum, von einem Bauvorhaben betroffen, so muss der Nachbar seine Zustimmung geben. 

 

Die Baumschutzsatzung ist hier als PDF abrufbar.

Fundsachen des Monats Juli warten im Fundbüro auf Abholung

Im Monat Juni 2024 wurden bei der Stadt Bad Honnef folgende Fundsachen abgegeben:

1 Fahrrad, 1 Sonnenbrille, 1 Sportbeutel mit Inhalt, 1 Modeschmuck-Armband, Bargeld und 1 Handy.

Die Eigentümer können sich während der Dienstzeiten im Bürgerbüro/Fundbüro der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 12 (Besucheranschrift), Zimmer Nr. 003, 53604 Bad Honnef, nach vorheriger Terminabsprache melden. Im „virtuellen Fundbüro“ unter der Adresse www.meinbadhonnef.de sind die Fundsachen aufgelistet. Verlustmeldungen können per Mail aufgegeben werden.

Kontaktdaten: Bürgerbüro/Fundbüro, Rathausplatz 1 (Postanschrift), Rathausplatz 12 (Besucheranschrift), Telefon: (02224) 184 251, Telefax: (02224) 184 115, Internet: http://www.meinbadhonnef.de