Bekanntmachung über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bad Honnef für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

FD 2-32                                                                                                                                              Bad Honnef, den 26.06.2023

über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bad Honnef für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Erwachsenenschöffinnen und

-schöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

10.07.2023-14.07.2023

zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, Zi. 120, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr) aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, Zi. 012, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (die Vorschriften werden ebenfalls zur Einsichtnahme ausgelegt) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Otto Neuhoff

Bekanntmachung über die Ruhefrist der Sargreihengräber

Stadt Bad Honnef                                                                                                             28.06.2023

Der Bürgermeister

02-23

 

 

Bekanntmachung

 

Die Ruhefrist der Sargreihengräber

 

auf dem Neuen Friedhof in Bad Honnef

Grabfeld 14R, Nr. 42 – 55

 

auf dem Waldfriedhof in Rhöndorf

Grabfeld 23R, Nr. 11, 30R, Nr. 1 – 2

 

auf dem Friedhof Aegidienberg

Grabfeld L, Nr. 5 – 10

 

die in der Zeit vom 01.01.1997 bis zum 31.12.1997 belegt worden sind, läuft am 31.12.2022 ab.

 

Die Ruhefrist der Urnenreihengräber

 

auf dem Neuen Friedhof in Bad Honnef

Grabfeld 12 R, Nr. 88 – 91

 

auf dem Waldfriedhof in Rhöndorf

Grabfeld 27R, Nr. 29

 

auf dem Friedhof Aegidienberg

Grabfeld FR, Nr. 24a, 26, 26a, 27

 

die in der Zeit vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2002 belegt worden sind, läuft am 31.12.2022 ab.

 

Die Angehörigen werden gebeten, bis zum 31.08.2023 die Grabstätten abzuräumen und einzuebnen, insbesondere die Grabsteine und Einfassungen zu entfernen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die o. g. Grabstätten städtischerseits abgeräumt.

Nicht entferntes Grabzubehör geht nach Ablauf dieser Frist in das Eigentum der Stadt Bad Honnef über. Eine Entschädigung wird nicht gewährt.

 

 

 

 

Otto Neuhoff

Bürgermeister

Neue Energie-Detektive für die Theodor-Weinz-Schule

Neue Energie-Detektive für die Theodor-Weinz-Schule.

Die Theodor-Weinz-Schule in Aegidienberg ist verlässliche Partnerschule im Netzwerk „Bad Honnef lernt Nachhaltigkeit“. In regelmäßigen Abständen werden seither die dritten Klassen von Maria-Elisabeth Loevenich, im Auftrag der Bad Honnef AG (BHAG) zu Energie-Detektiven ausgebildet.  Die Klasse 3b mit ihrer Klassenleitung Gunda Kohrs hatte sich bereits im Vorfeld des Energie-Workshops besonders hervorgetan. Die Kinder hatten mit Ihrer Lehrerin als Beitrag zum diesjährigen BHAG-Kreativwettbewerb „Den Wandel beschleunigen“ ein Upcycling-Projekt durchgeführt, mit dem sie den 1. Platz in der Klassenwertung der Kategorie Grundschule Klasse 3-4 erlangten. Aus leeren Milchtüten wurden Brillenetuis und Geldbörsen, aus T-Shirts und Pullovern schicke Mützen und Handschuhe. Und die Freude in Asbacher und Unkeler Senioreneinrichtungen war groß, als sie die Beiträge der Kinder als Geschenke entgegennehmen durften.

In den handlungsorientierten Energie-Detektiv-Workshops, die Loevenich für die Drittklässler geplant hatte, lernten die motivierten Kinder nun zusätzlich noch die Energie als eine unsichtbare Kraft und ihre Wirkung für das Zusammenleben der Menschen kennen. Anhand eines Lebensstilvergleiches mit Kindern aus unterschiedlichen Ländern erlangten die Kinder ein erstes Verständnis für die Zusammenhänge und Bedeutung einer zuverlässigen Energie-Versorgung der Region. An energiegeladenen Lernstationen konnten die Schüler-Teams dann neben Magnetismus auch die Funktionsweise eines Stromkreislaufes sowie photovoltaischer Zellen erproben. „Hier schlägt so manches Kinderherz höher, denn selbst Hand anlegen und experimentieren macht den meisten Kindern Spaß und erzielt nachhaltige Lernerfolge.“, sagt Loevenich, die in diesem Jahr aus zehnjähriger Projekterfahrung spricht. Nach der Schulpause lautete das Unterrichtsmotto dann: „Von der Aktion zur Institution“. Dazu kam BHAG-Mitarbeiter Harald Gebauer, Leiter der Abteilung Energiedienstleistungen, persönlich in die dritten Klassen. Anhand einer Präsentation erläuterte er den Kindern vor der Besichtigung der Anlagen die technischen Hintergründe sowie die effizienten Funktionsweisen des Blockheizkraftwerkes und der Brennwert-Heizkessel. Diese technischen Anlagen versorgen die Schule und das angrenzende Lehrschwimmbecken mit warmem Wasser und Energie. Da die Schule auch über eine Solaranlage verfügt, wurde auch die Bedeutung der Sonne für das Zusammenleben der Menschen global und lokal, sowie im Zusammenhang mit einer verlässlichen Energieversorgung im Nachgang noch einmal eingehend diskutiert.

Mit beeindruckenden Elfchen (Elfwortgedichten) oder Versprechen beendeten die hochmotivierten Drittklässler jeweils ihren Umwelttag. Wie ein solches Gedicht lauten kann lesen Sie hier: „Energie ist stark – kann Licht erzeugen – ich möchte Energie sparen – wichtig.“ Und was Energiesparen für Drittklässler bedeuten kann, machen die folgenden Beispiele deutlich: „Morgens kein Fernsehen gucken!“ oder „Licht ausschalten, wenn man das Zimmer verlässt!“ aber auch „Öfter mal zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, anstatt sich mit dem Auto fahren zu lassen!“ Damit diese wertvollen Ideen nicht gleich wieder wie Seifenblasen zerplatzen, nehmen am Ende der Projekttage alle Kinder ihren persönlichen Umweltbotschafter-Ausweis und Bulby, die BHAG-Kuschelglühbirne mit nach Hause. Wir wünschen den Kindern und Pädagoginnen nun erholsame Sommerferien und führen die Lernpartnerschaft auch im kommenden Schuljahr 2023/24 verlässlich weiter.

Hitze in Bad Honnef: neue Broschüre informiert über zunehmende Hitzerisiken und Möglichkeiten der Vorsorge

Ende Juni werden im Stadtgebiet die Broschüren zum Thema Hitzewellen mit Informationen zu Vorsorge und Schutz verteilt

Meteorologische Hitze ist mehr als nur ein „warmer Sommertag“. Hitze belastet, Hitze schädigt und Hitze kann insbesondere für besonders junge oder alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen zur Gefahr für Leib und Leben werden. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Wetter gilt es als sehr wahrscheinlich, dass Extremwetterereignisse und auch echte, mehrtägige Hitzewellen in den kommenden Jahren weiter zunehmen werden. Die Stadt Bad Honnef informiert daher in den kommenden Tagen mit einer neuen Broschüre und auch mit einer Online-Veranstaltung am Dienstag, den 4. Juli über die Gefahren der Hitze und Möglichkeiten zur Vorsorge vor Hitzefolgen.

„Früher nannte man das Sommer…“ – diesen Satz hört und liest man immer öfter, sobald der Deutsche Wetterdienst vor enormer Hitze oder einer langanhaltenden Hitzewelle warnt“, erklärt der Erste Beigeordnete der Stadt Bad Honnef, Holger Heuser, einen gängigen Trugschluss: „Hitze gehört zum Sommer, so die Annahme, aber Hitze ist mehr als ein warmer, sonniger Sommertag: mit Hitze geht eine starke Wärmebelastung für mindestens zwei Tage in Folge einher, unter der Mensch und Tier leiden. Allein in Deutschland zählte das Robert-Koch-Institut nach dem Hitze-Sommer 2022 binnen weniger Hitzewochen mehr als 4.500 Hitzetote und die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass es in Europa im gleichen Zeitraum rund 15.000 Hitzetote gab. Mit dem Wissen, dass die Anzahl, die Dauer und die Intensität von Hitzetagen weiter zunehmen wird, wird deutlich: wir müssen uns frühzeitig darauf einstellen und die Möglichkeiten der Vorsorge nutzen.“

Die Hitze-Broschüre enthält Informationen zur Entstehung von Hitze, zu amtlichen Warnungen vor Hitze, zu besonders betroffenen Personenkreisen und auch zu den lokalen Auswirkungen. So stellt der Bonner Meteorologe Dr. Karsten Brandt die Unterschiede von gemessenen Hitzetagen zwischen der Tallage und der Berglage von Bad Honnef vor. Abschließend gibt die Broschüre umfangreiche Informationen, wie man sich selbst und sein Umfeld schützen und die Bildung sogenannter Hitzeinseln im Stadtgebiet vermeiden kann. Ergänzt werden die Informationen mit amtlichen Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungshilfe und Katastrophenschutz und des Umweltbundesamtes.

Ab 30. Juni wird die Broschüre an alle Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Weitere Exemplare werden im Rathaus und den Bürgerbüros ausgelegt.

Vollsperrung der Linzer Straße zwischen Floßweg bis Berck-sur-Mer-Straße vom 13. bis 16. Juli

Im Rahmen der Straßenbauarbeiten für den Ausbau der Linzer Straße, 2. Bauabschnitt (Berck-sur-Mer-Straße bis zum Floßweg) sind in der Fahrbahndecke so erhebliche Mängel aufgetreten, dass eine Erneuerung der Fahrbahndecke im Rahmen der Gewährleistung erforderlich ist. Dafür muss die Fahrbahn zwischen den Kreisverkehren am Floßweg und der Berck-sur-Mer-Straße von Donnerstag, dem 13.07.2023 bis Sonntag, dem 16.07.2023 komplett für beide Fahrtrichtungen gesperrt werden.
Sollten die Witterungsbedingungen keinen Einbau einer neuen Asphaltdecke zulassen wird an dem folgenden Wochenende (21.07 bis 23.07.2023) die Fahrbahn wiederholt vollständig für beide Fahrtrichtungen gesperrt.

Eine Umleitung wird großräumig über die B 42 ausgeschildert. Die Stichstraßen Leybergstraße und Franz-Josef-Schneider-Straße werden zum Floßweg hin geöffnet.
Die Stadtverwaltung bittet besonders die ortskundigen Verkehrsteilnehmer die großräumige Umleitung über die B 42 zu nutzen, um die Belastung für die umliegenden Anliegerstraßen zu begrenzen.

Die Gehwege bleiben für Fußgänger und Fahrradfahrer geöffnet, so dass alle Grundstücke erreichbar sind. Das Betreten der Fahrbahn ist zu vermeiden. Bitte sprechen Sie die Arbeiter vor Ort an, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, wo Sie die Fahrbahn queren können.
Der Haupteingang zum Neuen Friedhof an der Linzer Straße ist fußläufig erreichbar. Die Zufahrt zum Friedhofsparkplatz Linzer Straße (gegenüber Hit-Markt Gelände) ist frei.

Alle Anlieger, die ihr Fahrzeug benötigen, werden gebeten für diesen Zeitraum einen anderen Stellplatz zu suchen. Ein Befahren der Fahrbahn ist nicht möglich!

Für die betroffene Buslinie 565 sind die aktuellen Informationen der RSVG zu beachten. Voraussichtlich können die Haltestellen Neuer Friedhof, Floßweg, Karlstraße und Alter Friedhof nicht angefahren werden.

 

Sprechstunden der Seniorenvertretung

Die nächste Sprechstunde der Seniorenvertretung der Stadt findet am
Dienstag, 4.Juli 2023 im Raum 002 (Selhof) im Erdgeschoss des
Rathauses statt. Von 11.00 bis 12.00 Uhr steht dort das Mitglied der
Seniorenvertretung Gretel Stein den Bürgerinnen und Bürgern für
Informationen über die Arbeit der Seniorenvertretung und Anregungen
für die Seniorenarbeit in der Stadt zur Verfügung.
Die Aegidienberger Mitglieder der Seniorenvertretung Anne Bialkowski,
Annette Eichendorf und Ingrid Hülder bieten ihre nächste Sprechstunde
am Freitag, 7.Juli 2023 von 11.00 bis 12.00 Uhr im Bürgerbüro am
Aegidiusplatz an.

Seniorenvertretung begrüßt Gehwegreparaturen

Seniorenvertretung begrüßt Gehwegreparaturen

Mit Genugtuung hat die Seniorenvertretung der Stadt auf ihrer jüngsten Sitzung
zur Kenntnis genommen, dass viele durch angehobene oder lose Gehwegplatten
entstandene „Stolperfallen“ auf Bürgersteigen mittlerweile von der
Tiefbauverwaltung beseitigt worden sind. Häufig wurden diese Schäden auch
im Zuge der Verlegung neuer Glasfaserkabel behoben.
Die Seniorenvertretung hatte das Thema Stolperfallen aufgenommen, nachdem
es 2022 mehrfach in ihren monatlichen Sprechstunden zur Sprache gebracht
worden war und auch ihre Mitglieder an mehreren Bürgersteigen Schäden festgestellt
hatten. Erika Fenkes und Jörg Heinzelmann von der Seniorenvertretung
hatten daraufhin mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Kontakt
aufgenommen, um die Möglichkeiten zu erkunden, die Behebung solcher
Missstände mit höherer Priorität ins Auge zu fassen. Ferner wandte sich Vorsitzender
Dr.Hans-Christoph Anders mit Schreiben an die Ratsfraktionen, die
das Engagement der Seniorenvertretung für das Thema Stolperfallen ausdrücklich
begrüßten.
Wie sich außerdem herausstellte, wird die sogenannte Meldoo-App der Stadtverwaltung,
mittels der Mängel im öffentlichen Raum wie Stolperfallen u.a.
dort per Internet gemeldet werden können, zunehmend von Bürgerinnen und
Bürgern genutzt. Diese App kann auf jedes mobile Endgerät, z.B. ein Mobiltelefon,
heruntergeladen werden. Auch über das neue Kommunalportal der Stadt,
das auf der Homepage meinbadhonnef. de zu finden ist, können Schäden gemeldet
werden. Diese werden nach dem Eindruck der Seniorenvertretung
jetzt in der Regel kurzfristig behoben. Sollten ältere Menschen mangels Zugang
Meldoo nicht nutzen können, weist die Seniorenvertretung auf die Möglichkeit
hin, ihre monatlichen Sprechstunden für Schadensmeldungen zu nutzen. Die
Seniorenvertretung wird das weitere Geschehen sorgfältig beobachten.

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Jugendstrafkammern beim Landgericht Bonn und für das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn

Der Bürgermeister                                                              Bad Honnef, den 16.06.2023

 

Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

in den Jugendstrafkammern beim Landgericht Bonn und für das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Honnef hat am 06.06.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 beschlossen.

 

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz GVG in der Zeit vom

 

26.06.2023 bis 03.07.2023

 

zu jedermanns Einsicht im

 

Rathaus der Stadt Bad Honnef – Jugendamt –

Zimmer 141, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef

nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02224 184 274

montags bis freitags

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

auf.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei dem Bürgermeister der Stadt Bad Honnef – Jugendamt -, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bad Honnef, den 16.06.2023

 

Otto Neuhoff

Bürgermeister

 

 

Anhang zur Bekanntmachung der öffentlichen Auflegung der Vorschlagsliste

 

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

§32 (Unfähigkeit zum Amt eines Schöffen)

 

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

 

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;

 

Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

§33 (Nicht zu berufende Personen)

 

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

 

Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;

 

Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

 

Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

 

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;

 

Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;

 

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

§34 (Andere nicht zu berufende Personen)

 

(1)  Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

 

der Bundespräsident;

 

die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

 

Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;

 

Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;

 

gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs so wie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;

 

Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

 

(2)  Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.

6. Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung)

Stadt Bad Honnef

 

 

Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung)

 

Präambel

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1353), der §§ 22 bis 24 sowie § 90 Abs.1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl.IS.2022), zuletzt geändert durch Artikel 32des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBI. I. S. 2824), der §§ 1 Absatz 3, 49, 50, 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz NRW) vom 03.12.2019 (GV.NRW. S. 877 bis 942) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2022 (GV.NRW.S. 1063), sowie des § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 25) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.02.2022 (GV.NRW. S.5596) hat der Rat der Stadt Bad Honnef am 04.05.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

Die Satzung wird wie folgt geändert:

 

In § 10 Abs. 1 werden die Anlagen I – III durch die beiliegenden Fassungen ersetzt.

 

Inkrafttreten

 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Vorstehende 6. Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn

eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet,
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Bad Honnef, den 30.05.2023

 

Der Bürgermeister

 

 

Otto Neuhoff

 

 

Anlagen:

Anlage I – III Beitragstabelle Kindertagesstätte und Offene Ganztagsschule

 

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 KITA

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 TP

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 OGS