Seniorenvertretung begrüßt Gehwegreparaturen

Seniorenvertretung begrüßt Gehwegreparaturen

Mit Genugtuung hat die Seniorenvertretung der Stadt auf ihrer jüngsten Sitzung
zur Kenntnis genommen, dass viele durch angehobene oder lose Gehwegplatten
entstandene „Stolperfallen“ auf Bürgersteigen mittlerweile von der
Tiefbauverwaltung beseitigt worden sind. Häufig wurden diese Schäden auch
im Zuge der Verlegung neuer Glasfaserkabel behoben.
Die Seniorenvertretung hatte das Thema Stolperfallen aufgenommen, nachdem
es 2022 mehrfach in ihren monatlichen Sprechstunden zur Sprache gebracht
worden war und auch ihre Mitglieder an mehreren Bürgersteigen Schäden festgestellt
hatten. Erika Fenkes und Jörg Heinzelmann von der Seniorenvertretung
hatten daraufhin mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Kontakt
aufgenommen, um die Möglichkeiten zu erkunden, die Behebung solcher
Missstände mit höherer Priorität ins Auge zu fassen. Ferner wandte sich Vorsitzender
Dr.Hans-Christoph Anders mit Schreiben an die Ratsfraktionen, die
das Engagement der Seniorenvertretung für das Thema Stolperfallen ausdrücklich
begrüßten.
Wie sich außerdem herausstellte, wird die sogenannte Meldoo-App der Stadtverwaltung,
mittels der Mängel im öffentlichen Raum wie Stolperfallen u.a.
dort per Internet gemeldet werden können, zunehmend von Bürgerinnen und
Bürgern genutzt. Diese App kann auf jedes mobile Endgerät, z.B. ein Mobiltelefon,
heruntergeladen werden. Auch über das neue Kommunalportal der Stadt,
das auf der Homepage meinbadhonnef. de zu finden ist, können Schäden gemeldet
werden. Diese werden nach dem Eindruck der Seniorenvertretung
jetzt in der Regel kurzfristig behoben. Sollten ältere Menschen mangels Zugang
Meldoo nicht nutzen können, weist die Seniorenvertretung auf die Möglichkeit
hin, ihre monatlichen Sprechstunden für Schadensmeldungen zu nutzen. Die
Seniorenvertretung wird das weitere Geschehen sorgfältig beobachten.

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Jugendstrafkammern beim Landgericht Bonn und für das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn

Der Bürgermeister                                                              Bad Honnef, den 16.06.2023

 

Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028

in den Jugendstrafkammern beim Landgericht Bonn und für das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Honnef hat am 06.06.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 beschlossen.

 

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz GVG in der Zeit vom

 

26.06.2023 bis 03.07.2023

 

zu jedermanns Einsicht im

 

Rathaus der Stadt Bad Honnef – Jugendamt –

Zimmer 141, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef

nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02224 184 274

montags bis freitags

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

auf.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei dem Bürgermeister der Stadt Bad Honnef – Jugendamt -, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bad Honnef, den 16.06.2023

 

Otto Neuhoff

Bürgermeister

 

 

Anhang zur Bekanntmachung der öffentlichen Auflegung der Vorschlagsliste

 

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

§32 (Unfähigkeit zum Amt eines Schöffen)

 

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

 

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;

 

Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

§33 (Nicht zu berufende Personen)

 

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

 

Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;

 

Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

 

Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

 

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;

 

Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;

 

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

§34 (Andere nicht zu berufende Personen)

 

(1)  Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

 

der Bundespräsident;

 

die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

 

Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;

 

Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;

 

gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs so wie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;

 

Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

 

(2)  Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.

6. Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung)

Stadt Bad Honnef

 

 

Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung)

 

Präambel

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1353), der §§ 22 bis 24 sowie § 90 Abs.1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl.IS.2022), zuletzt geändert durch Artikel 32des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBI. I. S. 2824), der §§ 1 Absatz 3, 49, 50, 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz NRW) vom 03.12.2019 (GV.NRW. S. 877 bis 942) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2022 (GV.NRW.S. 1063), sowie des § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 25) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.02.2022 (GV.NRW. S.5596) hat der Rat der Stadt Bad Honnef am 04.05.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

Die Satzung wird wie folgt geändert:

 

In § 10 Abs. 1 werden die Anlagen I – III durch die beiliegenden Fassungen ersetzt.

 

Inkrafttreten

 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Vorstehende 6. Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn

eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet,
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Bad Honnef, den 30.05.2023

 

Der Bürgermeister

 

 

Otto Neuhoff

 

 

Anlagen:

Anlage I – III Beitragstabelle Kindertagesstätte und Offene Ganztagsschule

 

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 KITA

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 TP

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 OGS

 

Workshop für Väter am 7. und 8. Juli

Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Städte Bad Honnef und Königswinter informiert:

Der Volksmund weiß es längst: “Vater werden ist nicht schwer. Vater sein dagegen sehr!“ Vater sein, was heißt das denn eigentlich? Wie sieht die Alltagswirklichkeit für Väter im Siebengebirge eigentlich tatsächlich aus? Das bedeutet in jedem Fall den täglichen Rollenspagat aus eigenem Anspruch als Mann und Vater; gesellschaftliche und familiäre Erwartungen an Männer und Väter; mein Selbstbild als Vater und, nicht zu vernachlässigen, die Bedeutung des eigenen Vaters für das Vater- und Mannsein.

Ein 2-tägiger Workshop der Familienberatungsstelle (FEB) bietet Vätern aus Bad Honnef und Königswinter ein Forum sich mit anderen Vätern über deren Sicht, Erleben und Wahrnehmung auszutauschen und ins Gespräch zu kommen.Dazu gibt es Inputs und Anregungen von Jürgen Scheidle, Leiter der Familienberatungsstelle, der den Workshop moderiert.

Angesprochen sind Familienväter, Väter aus Patchworkfamilien, getrennt lebende Väter oder Väter in Regenbogenfamilien aus Bad Honnef und Königswinter

Der Workshop beginnt am Freitag, 07. Juli in der Zeit von 18 Uhr bis 21:30 Uhr.
Der zweite Teil findet am Samstag, den 08. Juli in der Zeit von 9:30 Uhr bis 16 Uhr statt und endet mit einem gemeinsamen Grillen im Anschluss.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine Anmeldung ist erforderlich. Für Rückfragen und nähere Informationen zum Workshop steht Herr Jürgen Scheidle selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Die Anmeldung zur Veranstaltung der Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Städte Bad Honnef und Königswinter, Schützenstr. 4, 53639 Königswinter ist telefonisch unter 02223 2986-5360 oder per E-Mail an feb@koenigswinter.de möglich.

Bekanntmachung Az.: 54.1-1.1-(8.2)-5 Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren gemäß §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser durch die Bad Honnef AG

2023 06 12 Bekanntmachung WW Lohfeld

Online-Veranstaltung zum Thema Hitzevorsorge und „klimarobustes Haus“ am Dienstag, dem 04. Juli

Wetterextreme – Hitze, Sturm, Überschwemmung, Starkregen, Blitz und Hagel – stellen neue Anforderungen an Menschen sowie an Gebäude. Die Stadt Bad Honnef lädt daher alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung am Dienstag, den 04. Juli ab 18:00 Uhr über die Hitzevorsorge zu Hause und die Möglichkeiten der Vorkehrungen für ein „klimarobustes Haus“ zu informieren.

Einleitend wird der Meteorologe Dr. Karsten Brandt, Mitglied des Klima- und Umweltbeirates der Stadt Bad Honnef, einen auf Bad Honnef fokussierten Einblick zum Thema Hitze und Hitzevorsorge geben. Anschließend wird Philipp Stauß, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, in seinem Online-Vortrag „Das klimarobuste Haus“ in Kooperation mit der Stadtverwaltung und der Energieagentur Rhein-Sieg über die Möglichkeiten informieren, wie ein Eigenheim wetterrobust, energiesparend und gleichzeitig komfortabel werden kann.

Beginn der Online-Veranstaltung ist um 18 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung per E-Mail mit dem Stichwort “Klimarobustes Haus” an die E-Mail-Adresse rheinsiegkreis.energie@verbraucherzentrale.nrw ist erforderlich.

Angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten am 03. Juli per E-Mail einen Link zur Online-Veranstaltung für die Plattform „Zoom“ zugesendet.

 

Konzeptentwurf

Konzeptentwurf

Wirtschaftsförderung stellt Konzeptentwurf mit Zielen, Strategien und Umsetzung vor

„Um erfolgreich zu sein, muss man vor allem hartnäckig an den Themen dranbleiben, kurzfristige Erfolge sind angesichts der komplexen Zusammenhänge selten“, so Wirtschaftsförderin Johanna Liel in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. „Dabei müssen die Prioritäten immer wieder auch an aktuelle Entwicklungen wie jüngst die Pandemie oder die Energiekrise angepasst werden.“ Liel stellte dem Ausschuss den Zwischenstand des Konzeptes vor.

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Klima & Gewerbe

Klima & Gewerbe

Erfolgreicher Auftakt für neue Veranstaltungsreihe der Städte und Wirtschaftsförderungen in Bad Honnef und Königswinter

Mit dem Impulsabend „Nachhaltigkeit und Klimaneutralität – Herausforderungen und Chancen für das örtliche Gewerbe“ starteten am 05. Juni die Städte Königswinter und Bad Honnef sowie die Wirtschaftsförderungen der beiden Städte eine Veranstaltungsreihe bei der Zera GmbH in Oberpleis, die von ca. 35 Teilnehmern aus Gewerbe und Politik besucht wurde. Horst Wächter, Geschäftsführer der Zera GmbH, freute sich, die Gewerbetreibenden aus Königswinter und Bad Honnef in dem neuen Zera-Gebäude begrüßen zu dürfen.

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Kultur nach vorn

Kultur nach vorn

Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert Kunst und Kultur mit Förderprogrammen, Stipendien und Preisen.

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Einfach so?!

Einfach so?!

Online-Seminar: Einfach so?! Berufliche Herausforderungen meistern durch Improvisationstheater

Neue Situationen spontan und elegant meistern

Oft ist der berufliche Alltag eine Achterbahn: Unvorhergesehene Situationen, auf die wir reagieren müssen, Probleme, die schnell zu lösen sind und Herausforderungen, die uns an unsere Grenzen bringen – und oft darüber hinaus. Und dabei sollen wir auch noch souverän und gelassen sein…

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