Offener Brief an Ministerin Scharrenbach

Bürgermeister Otto Neuhoff hat sich als Sprecher der Kollegenkonferenz des Rhein-Sieg-Kreises mit seinen Kollegen mit einem offenen Brief an Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, gewandt. Hintergrund ist der Gesetzentwurf zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), der keine Mindestquote zur Weitergabe der finanziellen Mittel an die Kommunen vorsieht:

Buchübergabe an das Stadtarchiv

Catrin Möderler überreicht ihr neuestes Werk aus der Publikationsreihe über die Theaterfamilie Röder an Stadtarchivar Dr. Jens Kremb

Die studierte Schauspielerin und Journalistin Catrin Möderler übergab dem Stadtarchivar der Stadt Bad Honnef, Dr. Jens Kremb, kürzlich ihr neuestes Werk aus ihrer Publikationsreihe zur Opern- und Theaterfamilie Röder.

Pünktlich zum 200. Geburts-Jubiläum des Komponisten Johann Strauß 2025 geht Möderler in ihrem neuen Buch mit dem Titel Das Los der Planetenverkäuferin der Frage nach, warum Mila Röder (1847-1887), Stieftochter des Theaterregisseurs Ferdinand Röder (1809-1880), die von Johann Strauß extra für sie geschriebene Rolle der Gräfin Falconi in einer Operette ablehnte.

Mila Röder, die nach ihrer Ausbildung zur Sopranistin zu einer europaweit gefeierten Sängerin wurde, wohnte zusammen mit ihrer Mutter Anna Elisabeth und ihrem Stiefvater ab den frühen 1870er-Jahren in Honnef. Ferdinand erwarb dort 1871 eine Villa und ließ sie aufwändig umbauen. In der Nähe seiner Heimatstadt Köln wählte Ferdinand Honnef als Residenz, wohl aufgrund seines guten Rufs als Luftkurort. Mila war zu dieser Zeit gesundheitlich angeschlagen, und Ferdinand erlitt 1875 einen Schlaganfall. Nachdem 1880 Ferdinand, und 1887 Mila gestorben waren, ließ Anna Elisabeth auf dem Alten Friedhof in Honnef ein Mausoleum im byzantinischen Stil als Familiengrabstätte errichten.

Das neue Buch von Catrin Möderler komplettiert nun die Reihe der Publikationen über die Theaterfamilie Röder in der Präsenzbibliothek des Stadtarchivs Bad Honnef, die zurzeit knapp über 700 Titel zur Stadt- und Regionalgeschichte umfasst. Die Bibliothek wird stetig erweitert, und steht den BesucherInnen des Stadtarchivs als Werkzeug bei der Erarbeitung ihrer historischen Themen zur Verfügung.

Die insgesamt sieben Werke über die Theaterfamilie Röder stehen außerdem in der Stadtbücherei Bad Honnef zur Ausleihe bereit.

Öffentliche Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Bad Honnef in der Stadt Bad Honnef am 14.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Bad Honnef in der Stadt Bad Honnef am 14.09.2025

Fundsachen warten auf Abholung

Freepik

Im Monat Juni 2025 wurden bei der Stadt Bad Honnef folgende Fundsachen abgegeben:
Ein Schlüsselbund, ein Autoschlüssel mit Anhänger, zwei Smartphones, eine Jacke, eine Kindergeldbörse mit Anhänger, eine Soundbox, ein Kinderwagen (Buggy) und ein Spannungsmessgerät mit Tasche.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer können sich während der Dienstzeiten im Bürgerbüro/Fundbüro der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 12 (Besucheranschrift), Zimmer Nr. 003, 53604 Bad Honnef, nach vorheriger Terminabsprache melden.

Im „virtuellen Fundbüro“ unter der Adresse https://www.fundbürodeutschland.de/
sind die Fundsachen aufgelistet. Verlustmeldungen können ebenfalls im „virtuellen Fundbüro“ oder per Mail aufgegeben werden.

Kontaktdaten: Bürgerbüro/Fundbüro, Rathausplatz 1 (Postanschrift), Rathausplatz 12 (Besucheranschrift), Telefon: (02224) 184 251, Telefax: (02224) 184 115, E-Mail: fundbuero@bad-honnef.de, Internet: http://www.meinbadhonnef.de

Stadtbücherei beim Lebensfreudefestival

Der Förderverein der Stadtbüchereibeim Lebensfreudefestival

Auch die Stadtbücherei war mit ihrem Förderverein beim Lebensfreudefestival vertreten. Bei strahlendem Sonnenschein kamen viele Familien zum Bücherflohmarkt mit Kinderbücheren, Spielen, CDs und DVDs. 54 Kinder machten mit beim Büchereiquiz, bei dem man überlegen musste, ob es in der Bücherei auch Brötchen zu leihen gibt oder die Leihfrist für Bücher gar ein ganzen Jahr beträgt. Die Kinder freuten sich anschließend über die kleinen Preise.

Den Beteiligten vom Fördervereinsvorstand hat es Spaß gemacht: Man kam ins Gespräch, das Fest hatte eine lockere Atmosphäre, alles war topp!

Der Förderverein der Stadtbüchereibeim Lebensfreudefestival

Kinder füllen ds Büchereiquiz aus

Neue Folge von Bad Honnef aktiv-TV

Dreharbeiten im Naschgarten: Brigitte Windoffer im Gespräch mit Ehrenamtskoordinatorin Katja Hurrelmann

Entsetzt weist Ehrenamtskoordinator Felix Trimborn seine Kollegin Katja Hurrelmann darauf hin, dass sie nicht einfach in irgendeinem Garten in der Stadt Johannisbeeren pflücken kann. Doch nach kurzer Rückfrage bei Bernd Hoffmann erklärt er: „Naschen ist hier ausdrücklich erlaubt. Hier an den Klärteichen am St. Göddert haben wir auf städtischem Grundstück einen Naschgarten angelegt. Wir bauen Obst und Gemüse an, welches dann von allen Bad Honneferinnen und Honnefern geerntet werden kann.“

Doch wer ist diese Gruppe, die diesen wunderschönen Garten angelegt hat, dort jätet, Unkraut zupft, harkt, gießt und vieles mehr? „Wir sind #WIRFÜRSKLIMA – Ehrenamtliche aus Bad Honnef, die Bock auf Klimaschutz haben und hierfür im Wesentlichen in drei Themenbereichen arbeiten: Mobilität, Energie sowie Anpassung an den Klimawandel“, so Andreas Kadelke. „Wir freuen uns im Übrigen auf jeden, der sich uns anschließen möchte.“

Und was der Naschgarten letztlich mit Klimaschutz zu tun hat, erklärt Teamkollegin Brigitte Windoffer: „Mit dem Anpflanzen von Obst und Gemüse fördern wir das Mikroklima, die Artenvielfalt und auch die Bodenqualität in unserer Stadt. Und schließlich haben wir hier einen weiteren lebendigen Ort des Zusammenkommens für unsere Bürger geschaffen.“ In der Tat: Tische und Stühle zwischen den Bäumen, Teichen und den angelegten (Hoch-) Beeten sorgen für eine tolle, beschauliche Atmosphäre. Einfach mal vorbeischauen – Naschen ist ausdrücklich erlaubt.

Bei dem rund vierminütigen Video über die ehrenamtliche Tätigkeit im Naschgarten handelt es sich bereits um die 14. Folge von Bad Honnef aktiv-TV.

Alle Folgen wurden in Kooperation mit „Honneftopia“ produziert und können im Internet – zusammen mit weiteren Informationen rund um das Thema Ehrenamt – aufgerufen werden: https://meinbadhonnef.de/soziales-familie/ehrenamt/.

Möchten auch Sie sich über die vielen Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements informieren? Dann schreiben Sie eine Mail an: ehrenamt@bad-honnef.de oder rufen Sie an: 02224 184 339.

Aegidienberger Wochenmarkt geht in die Sommerpause

Brigitte Wagner Pixabay

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Aegidienberger Wochenmarkt aufgrund der Betriebsferien der Beschickerinnen und Beschicker in der Zeit vom 24. Juli bis zum 7. August nicht stattfindet. Ab dem 14. August nimmt er seinen Betrieb zur gewohnten Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr wieder auf.

Weitere Auskünfte zum Wochenmarkt erteilt der Fachdienst Ordnung – Gewerbeangelegenheiten, Ansprechpartner Markus Bildstein, telefonisch unter 02224/184-154 oder per E-Mail an gewerbe@bad-honnef.de.

Infoabend zu Anmeldung für Kita und Kindertagespflege

Esi Grünhagen Pixabay

Die Stadt Bad Honnef lädt alle interessierten Eltern herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der umfassend über das Anmeldeverfahren für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen (KiTa) sowie in der Kindertagespflege für das Betreuungsjahr 2026/27 informiert wird.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, dem 28. August 2025, von 18 bis 19:30 Uhr im Ratssaal (Rathausplatz 1, Bad Honnef) statt.

Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Eltern wichtige Hinweise zu folgenden Themen:
•    Wie melde ich mein Kind für einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege an?
•    Wie funktioniert das Online-Anmeldeportal „Little Bird“ in Bad Honnef?
•    Welche Fristen müssen beachtet werden?
•    Was sind die Unterschiede zwischen den beiden Betreuungsformen Kita und Kindertagespflege?

Im Anschluss an die Präsentation stehen die Fachberatungen für Kita und Kindertagespflege aus der Verwaltung für Fragen zur Verfügung.

Online-Anmeldung zur Veranstaltung:

Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung über folgenden Link gebeten: https://beteiligung.nrw.de/portal/badhonnef/beteiligung/themen/1015629

Die Teilnahme ist kostenlos.

Praktische Hilfen für Grundschulkinder

Freuen sich über praktische Hilfen für Grundschulkinder: Marion Kramer, Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen/Präventiver Kinderschutz (links), und Stephanie Eichhorn, Leiterin der Stadtbücherei (rechts).

Experten gehen davon aus, dass rund 30 Prozent der Erwachsenen in Deutschland an einer psychischen Erkrankung leiden. Etwa die Hälfte von ihnen hat Kinder. Aus diesem Grund hat sich das Netzwerk „Frühe Hilfen” gemeinsam mit der Stadtbücherei erneut dieser Thematik angenommen.

Nicht nur für die betroffenen Erwachsenen ist es ein langer Weg, die eigene Erkrankung zu erkennen und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch für die Kinder von Betroffenen ist das Leben mit einem erkrankten Elternteil eine große, oft unüberwindliche Herausforderung.

In den Familien sind oft Scham und Angst groß, dass die Erkrankung nach außen sichtbar wird. Deshalb fällt es den Kindern schwer, sich anderen Menschen in ihrer Nachbarschaft, ihrer Familie, ihren Erziehern, Lehrern oder anderen zu öffnen. Dieses Thema beschäftigte im letzten Herbst auch die Experten des Netzwerks Frühe Hilfen Siebengebirge auf ihrem jährlichen Fachtag.

Kinderbücher, Kinderspiele, aber auch Fachliteratur können dabei helfen, die eigene Situation und die der Familie besser einzuschätzen und sich Hilfe von außen zu holen. Dieser Ansatz hat sich in den letzten Jahren auch in Bad Honnef bewährt.Deshalb haben die Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Marion Kramer und die Leiterin der Stadtbücherei Stephanie Eichhorn das Projekt erneut aufgegriffen und zwei weitere Kisten mit Büchern und Spielen zu diesem Thema zusammengestellt.

Das Projekt mit der Stadtbücherei besteht mittlerweile seit fünf Jahren. Nun war es an der Zeit, im Rahmen der kommunalen Präventionskette des Jugendamtes auch die nächste Altersstufe, nämlich Kinder im Grundschulalter, zu berücksichtigen.
Das Netzwerk „Frühe Hilfen” kann sich somit über die Umsetzung eines kleinen Bausteins der praktischen Hilfen zu einem herausfordernden Thema freuen.

Rat beschließt einstimmig neue Elternbeitragssatzung

In seiner Sitzung vom 03. Juli hat der Stadtrat von Bad Honnef einstimmig eine neue Satzung zur Beitragserhebung für die Kindertagespflege, Kindertages­einrichtungen und die Offene Ganztagsschule (OGS) beschlossen. Die Neuregelung tritt zum 01. August 2025 in Kraft und bringt spürbare finanzielle Entlastungen für Familien mit sich.

Was ist neu – im Überblick

Mit der neuen Satzung verfolgt die Stadt einen familienfreundlichen Kurs. Die Elternbeiträge werden insgesamt gesenkt und sozialverträglich gestaffelt. Die bisherige Beitragsbefreiung ab dem zweiten Kind wird durch ein neues, gerechteres Modell mit Blick auf die in Anspruch genommene Betreuungsleistung ersetzt.

Wesentliche Neuerungen sind:

  1. Statt einer Geschwisterkindbefreiung, d.h. voller Beitrag für das erste Kind und kein Betrag für das Geschwisterkind, wird es zukünftig eine Geschwisterkindermäßigung geben, nach dem für beide „Zahlkinder“ 60% des Beitragssatzes erhoben werden. Jedes weitere Kind einer Familie bleibt per se beitragsfrei.

 

  1. Die Geschwisterkindermäßigung wird wieder „systemübergreifend“ angewandt, d.h. dass ein Kita-Kind auch für eine Beitragsreduzierung eines Geschwisters in der OGS angerechnet wird und umgekehrt. Derzeit müssen Eltern mit einem Kind in der Kita oder Kindertagespflege und einem Kind in der OGS zwei volle Beiträge zahlen.

 

  1. Die Elternbeitragssätze werden insgesamt reduziert, was allen Eltern, auch Familien mit nur einem Kind, zu Gute kommt. Dies führt insgesamt zu einem verringerten Kostenbeitrag der Familien zur Kinderbetreuung.

 

  1. Die „soziale Komponente“ wird gestärkt, da Elternbeiträge erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 50.000 Euro, statt wie bisher ab 30.001 Euro, erhoben werden. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung von Familien mit geringem Einkommen.

Was gilt ab 01.08.2025 – im Detail

Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, mit mehreren Kindern sowie Alleinerziehende oder Paare mit nur einem Kind werden durch die neue Satzung deutlich entlastet. Dies ergibt sich zunächst aus dem höheren Einstiegseinkommen: Elternbeiträge werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 50.001 € statt wie bisher ab 30.001 € erhoben. Hierdurch werden viele, bisher beitragspflichtige Familien beitragsfrei. Mussten beispielsweise Eltern mit einem Jahreseinkommen zwischen 30.001 und 35.000 Euro für einen U3 Platz und 45 Wochenstunden in der Kita zwischen 30 bis 46 Euro pro Monat zahlen, so entfällt dieser Beitrag nach der neuen Regelung komplett.

Unabhängig von der Anpassung des Einstiegeinkommens werden die Elternbeiträge insgesamt abgesenkt: So verringert sich beispielsweise in der Einkommensgruppe von 60.001 bis 65.000 Euro der Beitrag für einen Ü3 Platz und 45 Wochenstunden in der Kita von 146 bis 178 Euro auf 116 bis 146 Euro pro Monat. Für den vergleichbaren U3 Platz werden in dieser Einkommensgruppe ab dem 01.08.2025 durchschnittlich 157 Euro statt der bisherigen 186 Euro pro Monat fällig. Bei einem Bruttojahreseinkommen von 100.001 Euro bis 105.000 Euro zahlen die Eltern zukünftig für einen U3 Platz und 45 Wochenstunden durchschnittlich 507 Euro statt der bisherigen 554 Euro monatlich. Diese finanzielle Entlastung über alle Einkommensbereiche bedeutet einen echten Fortschritt für mehr Familienfreundlich­keit in der Stadt.

Hinzu tritt die neue Geschwisterkindermäßigung, die wieder einrichtungs­übergreifend gilt und unabhängig davon, ob die Kinder dieselbe oder verschiedene Einrichtungen (z. B. Kita und OGS) besuchen, greift. So wird für das erste und zweite betreute Kind der Elternbeitrag auf 60 Prozent des regulären Satzes reduziert. Jedes weitere Kind wird, wie bisher, beitragsfrei betreut. Die Kinder, deren Beitrag vom Land übernommen werden (Elternbeitragsfreiheit in den letzten beiden Kita-Jahren), zählen als „Zahlkinder“, so dass nur ein Geschwisterkindbeitrag in Höhe von 60 Prozent für ein jüngeres Kita-Kind bzw. ein älteres in der OGS fällig wird. Insbesondere Eltern mit einem Kind in der Kita oder Kindertagespflege und einem Kind in der OGS, die derzeit zwei volle Beiträge zahlen müssen, profitieren von der systemübergreifenden Regelung. Beispielrechnungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Warum eine neue Satzung – zum Hintergrund

Die neue Satzung ist das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses: Hintergrund bildete ein Ratsbeschluss aus dem vergangenen Jahr für eine außerordentliche Erhöhung der Kindpauschalen für die Angebote der Offenen Ganztagsschule um 7,3% rückwirkend zum 01.01.2024. Durch die Anhebung der Pauschale wurde die drohende Insolvenz eines OGS-Trägers vermieden. Zur Kompensation der anfallenden Mehrkosten wurde in diesem Zusammenhang zugleich die bisherige systemüber­greifende Geschwisterkindbefreiung Kita/OGS aufgegeben und auf die jeweiligen Betreuungssysteme beschränkt.

In der Folge wurde unter der Leitung der Verwaltung und unter Mitwirkung der im Rat vertretenen Fraktionen ein zukunftsfähiges und familienorientiertes Beitragssystem entwickelt. Die Interessen der Eltern und Familien wurden in der Arbeitsgruppe durch Vertreterinnen und Vertreter des Stadtelternrates sowie des Jugendamtselternbeirates eingebracht.

Warum variieren Elternbeiträge – die Rahmenbedingungen

Stabile Budgets für die Angebote der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie den Besuch der Offenen Ganztagsschule bilden die Grundlage für Erhalt und Ausbau der Betreuungskapazitäten in der Stadt.

Die Zahlungen der Eltern für die Betreuungsangebote im Sinne des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz NRW) stellen, z.B. im Gegensatz zu einem (kostendeckenden) Entgelt, einen Beitrag an der Finanzierung der Kinderbetreuung dar. Das Beitragsaufkommen der Eltern deckt dabei durchschnittlich einen Anteil von rund 8% der Gesamtkosten für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen.

Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Kostenverteilung anhand des laufenden Kita-Jahres 2024/2025 in Bad Honnef:

 

Gesamtbetriebskosten     14.316.331,68 €
     
Zusammensetzung der Übernahmeanteile der Gesamtbetriebskosten:
Gesamtzuschuss KP und weitere Leistungen des Landes          6.635.696,37 €
Städtischer Zuschuss          5.216.311,31 €
Freiw. Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt              676.772,34 €
Belastungsausgleich (Land)              634.748,66 €
Elternbeiträge          1.152.803,00 €

Aufgrund von Tarif- und Kostenentwicklungen bleiben die Gesamtbetriebskosten für die Einrichtungen in Bad Honnef über die Jahre nicht stabil. Das Kinderbildungsgesetz NRW schreibt eine jährliche Anpassung der sog. Kindpauschalen vor. Zu diesem Zweck wird in jedem Dezember eine Fortschreibungsrate für das folgende Kindergartenjahr vorgegeben (vgl. § 37 KiBiz NRW). In den letzten beiden Jahren hat es keine Anhebung der Elternbeiträge in Bad Honnef gegeben, trotz zweifacher, gesetzlich vorgegebener Anhebung der Kindpauschalen für die Kitas um rund 10%. Diese Budgetanpassungen führten alleine für die Kommune jeweils zu einer finanziellen Mehrbelastung von rund einer halben Million Euro pro Kindergartenjahr.

Die Elternbeiträge in Bad Honnef sind in den unteren und mittleren Einkommensstufen im Rhein-Sieg-Kreis vergleichsweise gering. Lediglich in den oberen Einkommens­stufen befinden sich die Ansätze in den oberen Rängen im Kreisgebiet. Durch die Beitragsanpassung zum 01.08.2025 verringert sich auch der „Höchstwert“ für die U3-Betreuung bei 45 Wochenstunden und einem Elterneinkommen ab 140.001 Euro von 1.076 auf 1.031 Euro pro Monat.

Die Neuregelung der Elternbeitragssatzung kann zu Einnahmeausfällen führen. Das genaue Ausmaß wird sich erst im kommenden Betreuungsjahr zeigen. Mit Blick auf die jährlich anstehende Anpassung der Kindpauschalen nach KiBiz NRW kann auch zukünftig eine Angleichung der Beiträge erforderlich werden, um die Leistungsfähigkeit der Betreuungsangebote zu erhalten. Dies immer mit Augenmaß und im Sinne der Familien in Bad Honnef.