Bekanntmachung über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bad Honnef für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

FD 2-32                                                                                                                                              Bad Honnef, den 26.06.2023

über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Bad Honnef für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Erwachsenenschöffinnen und

-schöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

10.07.2023-14.07.2023

zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, Zi. 120, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14:00 – 17:00 Uhr) aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung, Zi. 012, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (die Vorschriften werden ebenfalls zur Einsichtnahme ausgelegt) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Otto Neuhoff