Bekanntmachung über die Ruhefrist der Sargreihengräber

Stadt Bad Honnef                                                                                                             28.06.2023

Der Bürgermeister

02-23

 

 

Bekanntmachung

 

Die Ruhefrist der Sargreihengräber

 

auf dem Neuen Friedhof in Bad Honnef

Grabfeld 14R, Nr. 42 – 55

 

auf dem Waldfriedhof in Rhöndorf

Grabfeld 23R, Nr. 11, 30R, Nr. 1 – 2

 

auf dem Friedhof Aegidienberg

Grabfeld L, Nr. 5 – 10

 

die in der Zeit vom 01.01.1997 bis zum 31.12.1997 belegt worden sind, läuft am 31.12.2022 ab.

 

Die Ruhefrist der Urnenreihengräber

 

auf dem Neuen Friedhof in Bad Honnef

Grabfeld 12 R, Nr. 88 – 91

 

auf dem Waldfriedhof in Rhöndorf

Grabfeld 27R, Nr. 29

 

auf dem Friedhof Aegidienberg

Grabfeld FR, Nr. 24a, 26, 26a, 27

 

die in der Zeit vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2002 belegt worden sind, läuft am 31.12.2022 ab.

 

Die Angehörigen werden gebeten, bis zum 31.08.2023 die Grabstätten abzuräumen und einzuebnen, insbesondere die Grabsteine und Einfassungen zu entfernen.

Nach Ablauf dieser Frist werden die o. g. Grabstätten städtischerseits abgeräumt.

Nicht entferntes Grabzubehör geht nach Ablauf dieser Frist in das Eigentum der Stadt Bad Honnef über. Eine Entschädigung wird nicht gewährt.

 

 

 

 

Otto Neuhoff

Bürgermeister