Beherbergungsabgabe zum 1. April 2026

Der Rat der Stadt Bad Honnef hat am 18. September 2025 die Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Die Abgabe tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle entgeltlichen Übernachtungen ab dem 1. April.

Mit der neuen Abgabe setzt die Stadt einen bereits im Haushaltsbeschluss 2024 festgelegten Schritt zur Stärkung der kommunalen Einnahmen um. Neben der Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer war damals auch die Einführung einer Beherbergungsabgabe ab 2026 in die Finanzplanung aufgenommen worden.

Rechtsgrundlage der neuen Steuer ist § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Abgabe wird auf alle entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Gasthöfen und Jugendherbergen sowie auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen erhoben.

Die Steuer beträgt fünf Prozent des Übernachtungspreises, wird vom jeweiligen Unterkunftsbetrieb eingezogen und an die Stadt abgeführt. Steuerpflichtig ist der Übernachtungsgast, eine Zahlungspflicht entsteht jedoch nur bei tatsächlicher, entgeltlicher Beherbergung.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Beherbergungsbetriebe wurden Hinweise aus der Praxis aufgenommen. In der finalen Fassung der Satzung wurden unter anderem die Befreiung von Schulklassen auf Klassenfahrt sowie die Einführung einer Höchstgrenze für langfristige Übernachtungen berücksichtigt.

„Angesichts der angespannten städtischen Haushaltslage ist die Beherbergungsabgabe ein notwendiger Schritt, um die Einnahmenseite der Stadt zu stabilisieren“, erklärt Bürgermeister Otto Neuhoff. „Mithilfe der sogenannten Bettensteuer können wir jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 400.000 Euro erzielen“, erläutert Stadtkämmerer Martin Gautsch. „Diese zusätzlichen Mittel helfen uns, wichtige Aufgaben im Bereich der Stadtentwicklung und Tourismusförderung zu sichern.“

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramts der Stadt Bad Honnef gerne zur Verfügung.
Sie sind erreichbar unter der E-Mail-Adresse: Steueramt@bad-honnef.de

Weitere Informationen:

Die Satzung zur Erhebung der Beherbergungssteuer ist auf der städtischen Website abrufbar:
https://meinbadhonnef.de/wp-content/uploads/2025/10/Beherbungssatzung-unterschrieben.pdf