Aktuelle Diskussionen über die Anpassung der OGS-Beiträge – Fragen und Antworten

Seit dem vergangenen Wochenende werden in den Sozialen Medien und im Zusammenhang mit einer Onlinepetition an den Rat der Stadt Bad Honnef die geplanten Anpassungen der OGS-Beiträge diskutiert. Dabei zeigt sich, dass es zum Teil Erklärungsbedarf über die Art und die Höhe der Anpassungen gibt. Die Stadt Bad Honnef hat das zum Anlass genommen, den Eltern Informationen als Basis für Diskussionen bereitzustellen. Erklärt wird auch, wie die Anpassung der OGS-Beiträge mehrstufig über den Zeitraum von einem Jahr gemeinsam mit der Politik im zuständigen Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des Rates der Stadt Bad Honnef und unter Beteiligung von Elternvertretern beraten wurde.

Die Stadt hat aus den Kommentaren der Petition einen Fragen-Antwort-Katalog erarbeitet:

 

Zum Hintergrund der OGS-Beiträge

Wie wird die OGS-Betreuung in Bad Honnef finanziert?
Das Betreuungsangebot der OGS wird aus drei Teilen finanziert: in Bad Honnef werden derzeit rund zwei Drittel der Gesamtkosten für den Betrieb der OGS-Betreuung durch die Stadt und das Land Nordrhein-Westfalen getragen. Rund ein Drittel der Gesamtkosten von etwa 2,3 Millionen Euro jährlich zahlen Eltern über die sogenannten Elternbeiträge. Investitionsaufwendungen sind darin noch nicht enthalten.
Die Elternbeiträge werden über eine Elternbeitragssatzung abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigen erhoben.

 

Warum wird die aktuelle Regelung für die OGS-Beiträge überhaupt angepasst?
Im Frühjahr 2023 hat sich die Stadtjugendring gGmbH als Trägerin der Offenen Ganztagsangebote an den Schulen in Bad Honnef an den Rat, die Stadt und die allgemeine Öffentlichkeit gewandt: die Löhne des Betreuungspersonals in den Offenen Ganztagsangeboten sind tarifgebunden. In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Löhne in sogenannten Tarifrunden erhöht. Die tarifabhängige Erhöhung hat dazu geführt, dass der Stadtjugendring als Träger der Offenen Ganztagsangebote mehr Geld benötigt, um sein Personal bezahlen zu können. Andernfalls werden die Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen. Das Defizit wurde mit rund 122.000 Euro pro Jahr beziffert.
Das hätte zur Insolvenz des Stadtjugendrings geführt.
Um die Insolvenz abzuwenden, ist die Stadt rückwirkend zum 01.01.2024 in Vorleistung getreten und hat im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur ihre Zahlungen an den Träger insgesamt um 10,4 Prozent erhöht.

 

Was passiert, wenn die OGS-Beiträge nicht angepasst werden?
Sollten die Elternbeiträge nicht angepasst werden, bedeutet dies für den OGS-Träger, dass die Finanzierung nicht mehr gewährleistet ist. Es droht das Insolvenzverfahren und damit der Verlust des Trägers für die Offene Ganztagsbetreuung im Stadtgebiet. Mit dem kurzfristigen Wegfall des Trägers würde das Betreuungsangebot nicht mehr angeboten werden können. Die Stadt müsste einen neuen Träger suchen, der trotz einer nicht-auskömmlichen Finanzierung bereit wäre, eine OGS-Betreuung durchzuführen. Die Erfolgsaussichten hierfür sind denkbar gering.

 

Wer ermittelt und beschließt die Anpassung der OGS-Beiträge?
Nach dem Warnruf des OGS-Trägers Stadtjugendring im Frühjahr 2023 hat sich der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des Rates der Stadt Bad Honnef am 21.06.2023 der Frage nach der zukünftigen und deckenden Finanzierung des OGS-Angebots gewidmet. Im Ausschuss sind Vertreter der aller Ratsfraktionen, der Stadtjugendring und der Stadtelternrat vertreten.
Es folgenden anschließend Beratung im zuständigen Ausschuss, um gemeinsam mit dem Träger und der Stadtverwaltung die Auswirkungen unterschiedlicher Beitragsanpassungen ausführlich prüfen und beraten zu können.

In seiner Sitzung vom 16.01.2024 hat sich der Fachausschuss für eine außerordentliche Erhöhung der Kindpauschalen für die Angebote der Offenen Ganztagsschule ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für die notwendige Kompensation der Mehrausgaben durch Anpassungen der Elternbeiträge zu unterbreiten

Die Ergebnisse der elfmonatigen Prüfung und Beratungen wurden von der Stadtverwaltung in einer sogenannten Beschlussvorlage und Vorschlägen zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Kita- und OGS-Beiträgen in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 14. Mai 2024 vorgestellt. Der Ausschuss hat mehrheitlich beschlossen, den gemeinsamen Vorschlag zur Anpassung der OGS-Beiträge dem Rat der Stadt Bad Honnef für die Sitzung am 13. Juni 2024 vorzulegen.

 

Stimmt es, dass die Anpassung der OGS-Beiträge im zuständigen Ausschuss des Rates nicht weiter diskutiert werden durfte?
Es gab kein Diskussionsverbot. Es wurde ein Antrag auf Ende der Debatte gestellt. Dieser Antrag ist nach der Geschäftsordnung zulässig und hat eine Mehrheit gefunden. Die Stadtverwaltung hat im Ausschuss kein Stimm- oder Antragsrecht.

 

 

 

Geplante Anpassungen

Wann und wie genau sollen die OGS-Beiträge für Eltern angepasst werden?
Sofern der Stadtrat der Beschlussempfehlung des zuständigen Fachausschusses folgt, wird die Elternbeitragssatzung zum 1. August 2024 angepasst. Eine Übersicht über die bisherige Beitragstabelle und die geplante Beitragstabelle finden Sie hier (PDF-Download).

Bei einem Bruttojahreseinkommen zwischen 30.001 und 35.000 Euro soll der monatliche OGS-Beitrag von 27 Euro auf 29 Euro erhöht werden. Das entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von 2 Euro.
Bei einem Bruttojahreseinkommen zwischen 60.001 und 65.000 Euro würde der monatliche OGS-Beitrag von 118 Euro auf 125 Euro erhöht. Das entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von 7 Euro.
In der höchsten, gesetzlich gedeckelten Beitragsklasse bei einem Bruttojahreseinkommen von 80.001 oder mehr Euro soll der monatliche OGS-Elternbeitrag von 215 Euro auf 228 Euro erhöht werden. Das entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von 13 Euro.


Werden auch die Beiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten erhöht?
Nein, die Beiträge für die Betreuung in Kindergärten in Bad Honnef werden nicht erhöht.


Bislang gibt es eine Befreiung von OGS-Beiträgen, sofern ein Geschwisterkind in einer Kindertagesstätte betreut wird. Bleibt diese Befreiung bestehen?
In Fällen, in denen ein Kind in der Kindertagesstätte und ein weiteres Kind im Offenen Ganztag betreut wird, kommt in Bad Honnef bisher eine sogenannte systemübergreifende Geschwisterkind-Ermäßigung zum Tragen.

Die bisherige Regelung sieht vor, dass Geschwisterkinder in der OGS-Betreuung beitragsfrei gestellt sind, sofern ein Geschwisterkind in einer Kindertagesstätte betreut wird.
Diese systemübergreifende Geschwisterkind-Ermäßigung gilt auch dann, wenn sich das Kindergartenkind in den gesetzlich beitragsfreien letzten beiden Betreuungsjahren der Kindertagesstätten befindet. In dieser Elternkonstellation haben Eltern nach aktueller Regelung auch in der höchsten Einkommensstufe der Beitragstabelle weder für die Kindergarten- noch für die OGS-Betreuung einen Beitrag zu entrichten.

Die geplante Regelung sieht vor, die systemübergreifende Geschwisterkind-Ermäßigung aufzuheben. Das heißt, dass eine Familie mit mehreren Kindern in der Kindergartenbetreuung weiterhin von einer Geschwisterkind-Ermäßigung profitiert. Eine Familie, mit mehreren Kindern in der OGS-Betreuung erhält weiterhin eine Geschwisterkind-Ermäßigung. Hat eine Familie ein Kind sowohl in der Kindergarten- als auch in der OGS-Betreuung, sollen zukünftig Elternbeiträge für beide Betreuungsarten getrennt ermittelt und erhoben werden.

Hier Beispiele:

Ein Kind wird in den Lebensjahren 1-4 in der Kindertagesstätte betreut. Ein Geschwisterkind wird in der OGS betreut.
Ergebnis: Für beide Kinder sind zukünftig einkommensabhängige Beiträge nach den Beitragstabellen für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Offenen Ganztagsbetreuungen zu entrichten.
Ein Kind ist in den letzten beiden, beitragsfreien Kindergartenjahren. Ein Geschwisterkind wird in der OGS betreut.
Ergebnis: Nur für das OGS-Kind wird einkommensabhängig ein Beitrag (Höchstens 228 Euro im Monat in der höchsten Einkommensstufe) erhoben.
Ein Kind ist in den letzten beiden, beitragsfreien Kindergartenjahren. Zwei Geschwisterkinder werden in der OGS betreut.
Ergebnis: Nur für eines der beiden Geschwisterkinder in der OGS wird einkommensabhängig ein Beitrag erhoben.

Die höchste Mehrbelastung für Familien, die bislang durch eine systemübergreifende Geschwisterkind-Ermäßigung begünstigt waren, und tatsächlich in der höchsten Stufe des Bruttojahreseinkommens in der Beitragstabelle stehen, beträgt nach der neuen Regelung 228,00 Euro monatlich.

 

 

 

 

Zur Familienfreundlichkeit der Stadt

Durch die Anpassung der Beiträge stopft die Stadt ihr Haushaltsloch auf dem Rücken der Familien – stimmt das wirklich?

Nein. Es wird lediglich ein größeres Defizit als bislang im Haushalt geplant vermieden.
Die Stadt hat ihren Anteil zur Finanzierung der OGS-Betreuung rückwirkend zum 01.01.2024 erhöhen müssen, um eine Insolvenz des OGS-Trägers abzuwenden.
Trotz geplanter Anpassung der OGS-Elternbeiträge ab 01.08.2024 wird die Stadt im Bereich der OGS-Betreuung im Jahr 2024 einen Fehlbetrag von 53.000 Euro ausweisen. Für das Jahr 2025 wird – Stand heute – von einem Mehrertrag von etwa 39.000 Euro ausgegangen. Mit dem Mehrertrag im Jahr 2025 wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2024 teilweise kompensiert. Zusätzlich steigt der Anteil der Stadt turnusgemäß um weitere 3 Prozent (rund 21.000 Euro).
Eine Prognose für das Jahr 2026 ist derzeit nicht möglich: es ist mit weiteren Tarifrunden und folglich mit weiter steigenden Personalkosten zu rechnen. Hinzu kommt, dass die prognostizierten Erträge aus den OGS-Elternbeiträgen sowohl von der Anzahl der OGS-Kinder als auch der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. Zudem soll der OGS-Bereich ausgebaut werden – auch vor dem Hintergrund des bevorstehenden gesetzlichen Anspruchs auf OGS-Plätze.

 

Es fehlen doch überall OGS-Plätze. Wie ist das im Vergleich einzuordnen?
Die Anpassung der OGS-Beiträge ist den steigenden Personalkosten der tarifgebundenen Mitarbeitenden geschuldet. Die Stadt Bad Honnef bietet im Landesvergleich ein überdurchschnittliches Angebot an OGS-Plätzen an. Der Landesdurchschnitt liegt bei 52,14 Prozent. Die Stadt Bad Honnef bietet derzeit eine Deckung des OGS-Bedarfs von 70 Prozent an.
Im Vergleich mit den anderen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis steht die Stadt Bad Honnef auf dem dritten Platz.
Die sogenannte Schulentwicklungsplanung sieht vor, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab dem Jahr 2026 für rund 86 Prozent der Kinder, die einen OGS-Platz in Anspruch nehmen könnten, ein entsprechender OGS-Platz vorgehalten werden sollte. Es wird in den Rechenmodellen angenommen, dass nicht jede Familie vom OGS-Angebot Gebrauch machen will.
Die Stadt Bad Honnef hat sich demgegenüber zum Ziel gesetzt, für 95 Prozent der Kinder einen OGS-Platz anbieten zu wollen. Es ist erklärtes Ziel, sowohl durch das statistisch überdurchschnittlich hohe Angebot an Kita- sowie OGS-Plätzen Kindern und ihren Eltern eine bestmögliche Betreuungssituation zu ermöglichen, die möglichst viele Konstellationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen soll.
Daher wurden bereits zum laufenden Schuljahr kurzfristig 20 weitere OGS-Plätze im Stadtgebiet Aegidienberg eingerichtet, um der dortigen Nachfrage gerecht zu werden.