Abwassergebühren jetzt in zwei getrennten Bescheiden für Bad Honnef
Für das Jahr 2024 verschickt das Abwasserwerk der Stad Bad Honnef keine separaten Bescheide für das Niederschlagswasser 2024. Im letzten Jahr wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Bescheide für das Niederschlagswasser neu aufgestellt. Hintergrund war eine umfangreiche Auswertung der Grundstückdaten der BürgerInnen Bad Honnefs, die mittlerweile vollständig vorliegt.
Der aktuelle Niederschlagswasserbescheid ist ein sog. Mehrjahresgebührenbescheid, d.h. der Bescheid gilt über mehrere Jahre, sofern sich an den Ausgangsparametern, wie z.B. die veranlagte Fläche oder der Gebührensatz, nichts ändert. Durch den Mehrjahresgebührenbescheid werden Verwaltungsvorgänge vereinfacht und Kosten eingespart, auch wenn es in 2023 zwei Bescheide gab.
Die Termine zur Zahlung der Gebühren bleiben in 2024 unverändert: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15 November. Um Termine nicht zu versäumen, bietet das Abwasserwerk einen automatischen Lastschrifteinzug an, wodurch die fälligen Beträge fristgerecht von der Stadtkasse eingezogen werden. Den Vordruck zur Erteilung des Lastschriftmandats ist auf „meinbadhonnef. de“ unter dem Stichwort „Sepa-Mandate“ abgelegt und kann jederzeit eingereicht werden.
Der Schmutzwassergebührenbescheid wird weiterhin jährlich neu erstellt. Als Grundlage für die Abrechnung gilt der Trinkwasserverbrauch des Vorjahres, der sich je nach Verbrauchsverhalten ändern kann. Solange keine Jahresabrechnung erfolgt ist, gelten weiterhin die Abschläge des Vorjahres. Die Zahlungstermine sind identisch wie bereits oben genannt. Für Fragen zur Abrechnung steht das Abwasserwerk der Stadt Bad Honnef unter aw-gebuehren@bad-honnef.de zur Verfügung.