Kurz und knapp: Informationen zu Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates
Mit wegweisenden Beschlüssen zum Klimaschutz, zur Sanierung des Rathauses sowie zur Zweitwohnungssteuer hat der Haupt- und Finanzausschuss seine 22. abgeschlossen. In der unmittelbar darauffolgenden Sitzung bestätigte der Rat den Beschluss zum Integrierten Klimaschutzkonzept.
Integriertes Klimaschutzkonzept und Anschlussvorhaben
„Der Klimawandel ist in vollem Gange und auch in Bad Honnef spürbar“, so Bürgermeister Otto Neuhoff. Proaktiver Klimaschutz sei daher nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sondern auch eine kommunale Notwendigkeit. Demnach legt das rund 250 Seiten starke Dokument den Beitrag Bad Honnefs zum Klimaschutz dar.
Das Konzept definiert insgesamt 41 Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern. Zu den Themenbereichen gehören Mobilität, städtische Gebäude und Anlagen, Wirtschaft, Bildung sowie die Stadtentwicklung. Daneben zeigt es Potenziale auf, was also beispielsweise im Bereich Treibhausgasreduktion möglich ist, welchen Beitrag Verbraucher oder der Verkehr leisten können.
Dabei ist Klimaschutz in Bad Honnef kein gänzlich neues Thema, viele lokale Aktivitäten gab es bereits. So führte etwa der Austausch von Leuchtmitteln in der Straßenbeleuchtung zu einer Einsparung von 92.400 Kilowattstunden oder – umgerechnet – ein Minus von rund 18 Tonnen Kohlendioxid. Mehrere weitere Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung wie etwa der Aufbau der Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden sowie der Ausbau des Rheinradweges. Wie aus dem Gutachten hervorgeht, wird allein diese Maßnahme eine Einsparung von mehr als 50,8 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr einfahren.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses wird die Verwaltung nun in die Umsetzung gehen und ein entsprechendes Controlling aufbauen. Im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen werden die Kosten und Investitionen beraten. Das gesamte Klimaschutzkonzept ist aus dem städtischen Internetangebot abrufbar unter: https://t1p.de/klimaschutzkonzept-bad-honnef
Rathaus: Energetische Sanierung beschlossen
Das Rathaus der Stadt Bad Honnef wird in den nächsten Jahren weiter fit für die Zukunft gemacht. So folgte die Mehrheit der Haupt- und Finanzausschussmitglieder der Beschlussempfehlung der Verwaltung.
Bereits 2019 hatte die Mehrheit der im Rat vertretenen Fraktionen den Grundsatzbeschluss gefasst und damit den Weg für die Sanierung des Gebäudes geebnet. Seither ringen Fachplaner, Verwaltung und Politik um die besten Lösungen für mehr Klimaschutz, um optimale Kosteneinsparungen sowie die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in der größten städtischen Immobilie.
So geht es um Wasser, das ins Gebäude dringt, Rost in den Stahlträgern, zu gering bemessene Fensteröffnungen, Urheberrechte des Architekten, Windlast, Brandschutz und bei hohen Temperaturen ist die Arbeitsstättenverordnung nicht gewährleistet. Mittlerweile steht für Experten fest: Das Gebäude entspricht längst nicht mehr den gesetzlich verankerten Standards und die Sanierung ist bei weitem vorteilhafter als ein Abriss und Neubau.
Der neuerliche Beschluss geht einher mit den Anforderungen an eine zeitgemäße energetische Sanierung. So wurde ein Energiekonzept erstellt, das den heutigen Standards des Arbeitsschutzes Rechnung trägt, Betriebskosten spart und von fossilen auf regenerative Energieträger umschwenkt.
Die Maßnahmen in Kürze: Im Ratssaal, dem Herzstück des Verwaltungscampus, werden Boden, Dach und Fenster gedämmt, eine Lüftungsanlage installiert und die technische Ausstattung für Versammlungen optimiert. Überhaupt: die alte Heizungsanlage wird gegen eine moderne, sparsame Wärmepumpe ausgetauscht, das Rathausdach saniert und mit einer Photovoltaikanlage bestückt. In die nunmehr beschlossene Lösung investiert die Stadt 4,7 Millionen Euro, wovon rd. 1,1 Millionen Euro über Fördergelder finanziert werden.
Zweitwohnungssteuer ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar nächsten Jahres soll auch Bad Honnef eine Zweitwohnungssteuer erheben, so wollen es die im Haupt- und Finanzausschuss vertretenen Ratsmitglieder. Ziel ist es, die Zahl der Erstwohnsitze in Bad Honnef zu steigern, da vor Ort viele Zweitwohnsitze gemeldet sind.
Stadtkämmerer Martin Gautsch: „Auch diejenigen, die in Bad Honnef einen Zweitwohnsitz gemeldet haben, nutzen unsere Infrastruktur und profitieren von den Vorteilen des Standortes”. Dem Rat sei es daher ist es dem Rat ein Anliegen, sie an den Kosten für die Unterhaltung zu beteiligen.
Für das kommende Jahr geht der Kämmerer von Einnahmen in Höhe von rund 30.000 Euro aus. “Wir erwarten zusätzliche Effekte daraus, dass ein Teil der Bürger mit Zweitwohnsitz sich perspektivisch für den Erstwohnsitz hier in Bad Honnef entscheidet“, so Martin Gautsch.
Die neue Satzung sieht im Grundsatz einen Steuersatz von 15 Prozent der Nettokaltmiete vor. Ermäßigungen sind gestaffelt und Abzüge beispielsweise möglich für einen Stellplatz oder eine Garage. Die Verabschiedung der Satzung im Rat der Stadt ist für Dezember vorgesehen.