Bekanntmachung Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Gemäß § 4 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2.BMeldDÜV) übermittelt die Meldebehörde gemäß § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes

Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial werden jährlich zum 31.03. folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden übermittelt:

Familienname
Vorname
gegenwärtige Anschrift

Eine Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs.2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Honnef, Bürgerbüro, Rathausplatz 12, 53604 Bad Honnef eingelegt werden.

Die vorstehende Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Bad Honnef unter www.meinbadhonnef.de Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Bad Honnef, den 04.10.2023

 

Stadt Bad Honnef

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Otto Neuhoff