6. Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung)

Stadt Bad Honnef

 

 

Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung)

 

Präambel

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1353), der §§ 22 bis 24 sowie § 90 Abs.1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl.IS.2022), zuletzt geändert durch Artikel 32des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBI. I. S. 2824), der §§ 1 Absatz 3, 49, 50, 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz NRW) vom 03.12.2019 (GV.NRW. S. 877 bis 942) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NRW.S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2022 (GV.NRW.S. 1063), sowie des § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 25) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.02.2022 (GV.NRW. S.5596) hat der Rat der Stadt Bad Honnef am 04.05.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

Die Satzung wird wie folgt geändert:

 

In § 10 Abs. 1 werden die Anlagen I – III durch die beiliegenden Fassungen ersetzt.

 

Inkrafttreten

 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Vorstehende 6. Satzung vom 30.05.2023 zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 07.07.2016 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2022 (Elternbeitragssatzung) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn

eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet,
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Bad Honnef, den 30.05.2023

 

Der Bürgermeister

 

 

Otto Neuhoff

 

 

Anlagen:

Anlage I – III Beitragstabelle Kindertagesstätte und Offene Ganztagsschule

 

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 KITA

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 TP

Beitragstabelle Final Ab 01.08.2023 OGS